COVID-19

Erlässe des BMBWF

und andere

28. August 2021

Stadt Wien etabliert "Alles gurgelt" an Schulen! Maßnahmenpaket. PK Gesundheitsstadtrat Hacker, Bildungsstadtrat Wiederkehr und Bildungsdirektor Himmer

 

Die PCR-Tests von "Alles gurgelt!" werden flächendeckend an den Wiener Schulen eingeführt. Gegurgelt wird allerdings nur, wo der Test im Freien stattfinden kann. In den Schulräumen wird stattdessen per Mundspülung auf COVID 19 getestet. [Nur zu 64 Prozent wirksam! Anm. PSt]. PCR-getestet werden in Wien auch Lehrer*innen und die anderen Schulbeschäftigten an den Standorten.

 

PK-Originaltext:

"Testungen von SchülerInnen und Lehrkräften im Schulalltag
Konkret gestaltet sich der Testablauf an der Schule wie folgt: Alle Personen, die nicht schon zu Hause
mittels Webapp gegurgelt haben, können in der Schule die Probe mit Mundspülung vornehmen. Die
Probe wird dann sofort in die Abgabeboxen eingeworfen. Die Schulen werden hierfür natürlich
flächendeckend mit Abholbehältnissen und Gurgelkits entsprechend dem Bedarf ausgestattet. Die
Auswertung erfolgt im Vertragslabor der Stadt Wien im Rahmen des Projekts „Alles gurgelt!“. Die
Ergebnisse liegen innerhalb von 24 Stunden vor."

 

Für Kindergärten wird die Ausweitung der "Lutscherteststudie" versprochen.

 

PSt

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Mehr dazu: PK-Text vom 27. August 2021
Schulstart Wien 210827 PK.pdf
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ABSCHLIESSENDE PRÜFUNGEN SCHULJAHR 2020/2021

Information zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen Haupttermin 2021

 

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Mat21DistLearn.pdf
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SCHULBETRIEB ab 17. Mai 2021

Erlass vom 10. Mai 2021

Die Ergänzungen Änderungen sind GRAU hinterlegt.

  • Bezüglich Maskenpflicht gibt es keine Änderungen und zu Pflichtpraktika siehe S. 10.
  • Neben diesen Erlass, der die C-SchVO idgF konkretisiert, gelten ab 19.5. noch die Allgemeinen Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung. Die § 10 Abs. 2, 4 Z 1 und Abs. 5, § 14, § 17 sowie §§ 19 bis 23 sind von der Generalklausel, dass diese VO für Bildungseinrichtungen wie Schulen nicht gilt, ausgenommen.
  • Mindestabstand: Nach §19 Abs 5 Z2 COVID-19-ÖV. Dort heißt es, die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes nach dieser Verordnung gilt nicht innerhalb des geschlossenen Klassen- oder Gruppenverbands. Der 2m Abstand gilt also auch in der Klasse de iure nicht mehr. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.htm . Bis 19.5. gelten streng genommen noch die 2m.

Hannes Grünbichler

 

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ERLASS_Schulbetrieb_ab_20210517_final.pd
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7. Mai 2021

BMBWF: Distance Learning weiterhin möglich. Auf Seite 12 unter Punkt 7. steht in
Beilage_I_Information_zur_Beurteilung_der_abschließenden_Prüfungen_im_Haupttermin_2021_end.pdf
"Schulen können, sofern es zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort und während der abschließenden Prüfungen erforderlich ist, Distance-Learning vorsehen. Die Grundlage dafür schafft § 34 Abs. 3 C-SchVO i.d.g.F; „die Schulbehörde kann durch Verordnung befristet eine Ausweitung oder ein Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung anordnen“.", was offenbar hiermit das BMBWF als oberste Schulbehörde getan hat.

 


 

SCHULBETRIEB 12. - 16. April: Abschlussklassen im Präsenzunterricht, alle andere in ortsungebundenem Unterricht. Die ganze Verordnung - kurze Geltung?

 

 

12. April 2021:

Der Schulbetrieb: Anwesenheiten - unterrichten - abschließend und fortlaufend prüfen usw. - Das ganze BMBWF-Verordnungskonvolut zum Download.

 

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schulbetrieb20210412_erlass.pdf
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GESUNDHEITSDIENST DER STADT WIEN: SCHUL- UND KINDERGARTENLEITUNGEN SOLLEN PERSONALDATEN FÜR EINLADUNG ZUR CORONA-IMPFUNG SENDEN

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Schreiben an Kindergarten- und Schulleitungen
662161.pdf
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UNTERRICHT AB 08. FEBRUAR 2021

Zusätzliche Erläuterungen des BMBWF zum Corona-Erlass: Unterricht ab 8. Februar 2021

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Fragen und Antworten zum Schulbetrieb ab dem 08. 02. 2021
In dem pdf gibt das BMBWF Antworten auf Fragen rund um die Testungen, Maskentragen, Umgang mit Test- und Maskenverweigernden, Recht auf Bildung - Schulpflicht - ortsungebundener Unterricht und andere verfassungsrechtliche Fragen, Pausen, Rechtsverbindlichkeit der Zusatzstunden in Abschlussklassen, Teilung von kleinen Klassen, FFP2-Pflicht für Verwaltungspersonal
Einzelfragen.pdf
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Handlungsanleitungen bei Zuwiderhandlungen gegen § 45 C-SchVO (schulpflichtige Schülerinnen und Schüler))
Handlungsanleitung für Zuwiderhandlunge
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Zur Wendung „nach technischer Möglichkeit“ in § 78 Abs. 7 C-SchVO
Zur Wendung nach technischer Möglichkei
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UNTERRICHT AB 25. JÄNNER: Ortsungebunden für alle Schulen

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Erlass des BMBWF zum Schulbetrieb ab 25. Jänner 2021
ERLASS_Schulbetrieb_ab_25_01_2021_final_
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PK-Förderpaket-250121.pdf
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UNTERRICHT IN SEKUNDARSTUFE II bei AMPELPHASE ORANGE

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Vorgaben zur Vorbereitung und Möglichkeiten des Distance Learning bei Orange
UNt SekII Orange 15 10 2020.pdf
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CORONA-ERLASS ZUM SCHULSTART 2020/2021

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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 20
C-SchVO%A02020_21, Fassung vom 31.08.202
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BMBWF-Erlass zum Lehrpersonal-Einsatz Schuljahr 2020/2021 vom 3. Septenber 2020
200903 BMBWF Lehrpersonaleinsatz 2020-21
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Quarantäne von Lehrpersonen: Dienstrechtliches
Klarstellung Quarantäne Lehrpersonen_Pr
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DOKUMENTE ZUR WIEDERAKTIVIERUNG DER SCHULEN

Das Hygiene-Handbuch des BMBWF

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Handbuch_Elementarpädagogik_Schule.pdf
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Etappenplan zur Aktivierung der Schulen Version 7. Mai 2020

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BM Infoschreiben_Etappenplan (1).pdf
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ÖLI-UG-Appell an BM Faßmann, die Schulen nicht zu öffnen - Darlegung der ÖLI-UG-Überlegungen. 21. April 2020

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OeLI-UG-BMHS-Schreiben_an _BM_Fassmann_S
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Amtliche 167. Verordnung zu abschließenden Prüfungen im BGBL. II vom 21. April 2020

 

Link zu Originaltext


ÖLI-UG an BM FAßMANN: KLÄRUNG DER SITUATION VON ANGEHÖRIGEN VON RISIKOPATIENT*INNEN

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Anfrage-Bitte-Angehoerige-Risikogruppen.
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DOKUMENTE

ZU DISTANCE LEARNING, COVID-19 MAßNAHMEN, RISIKOGRUPPEN

Aussendung des ZA-BMHS zur Situation von Lehrer*innen, die  RISIKOGRUPPEN angehören: "Natürlich dürfen sie daheimbleiben! Es gelten die Ankündigungen des Ministers!"

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Aussendung_Vorerkrankungen-Zl_79_2020.pd
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Zusammenfassung der COVID-19 Maßnahmen für die Schulen.

Erstellt von der ÖLI-UG/STELI-UG

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Info_Coronakrise.pdf
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Information zu Beiträgen der Eltern für Kinder in GTS und Schüler*innenheimen des Bundes

Erlass des BMBWF vom 31. März 2020:

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Erlass_Elternbeiträge_GTS_Schüler_inne
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Maturaverordnung 2020

Zusammenfassung der ÖLI-UG

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VERORDNUNG zu ABSCHLIESSENDEN PRÜFUNGEN
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Leitlinien für die Fernlehre nach Ostern

Erlass des BMBWF vom 31. März 2020:

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Erlass_Fernlehre_Distance_Learning.pdf
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Maturaverordnung 2020 - Die Durchführungsbestimmungen vom 22. o4. 2020

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corona-dir-pruef-20200422.pdf
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Kontaktaufnahme mit Schüler*innen, die bisher nicht erreicht wurden

Erlass des BMBWF vom 31. März 2020:

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Erlass_Kontaktaufnahme mit Schüler_inne
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